Rosenhaingasse 6 - 8

Österreich » Steiermark » Graz » 8010

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47° 4' 58.40" N, 15° 27' 14.08" E


Palais Jandl

Das in einem weitläufigen Park gelegene schmucke Palais in der ehemaligen Ziegelstadelgasse 6 u. 8 (alte Haus-Nummern: 538, 255, 714, 852, 1105; heute Rosenhaingasse) wurde kurz vor 1798 von der Herrschaft Neuhof (Jakomini) als Herrenhaus zur Ziegelei erbaut. 1813 wird Baumeister Withalm Eigentümer genannt, vermutlich hat er das Haus verändert. 1853 eröffnete hier auf Haus No. 1106 R. Jandl ein Mineralbad´. Nach Entwurf von Carl Follius wird der Bau 1858 umgestaltet. 1870 werden beide Objekte im Besitz von Th. v. Wurmser genannt, 1900 und 1927 ist W. M. Neumann Besitzer.

Da die Familie Neumann noch immer im Besitz des schönen Anwesens ist, heißt es bei den Geidörflern auch "Villa Neumann"; sie berichten, dass im Jahre 2008 hier auch ein Film mit Günther Maria Halmer und Heidelinde Weihs in den Hauptrollen, gedreht worden sei. Er hieß „Liebe für Fortgeschrittene“; Produzent war ein Grazer, Dieter Pochlatko.

(Nach: Pirchegger, Häuserbuch 1927; Anita Pieber: Villen 1999; für freundliche Auskunft danken wir Frau Mag. Roswitha Neu-Schindler)

Kommentare

Im 2. Entwurf zum 4.0 Flächenwidmungsplan ist im Juni 2016 erkennbar, dass ein Großteil des Parks (Landschaftsschutzgebiet) als Wohngebiet gewidmet werden soll. Ein Streifen an der Straße soll als Vorbehaltsgebiet "kommunalen Einrichtungen" dienen. SOKO Altstadt wird diese Planungen kritisch hinterfragen. Gleichzeitig wird das Landeskonservatorat des BDA gebeten, die Schutzwürdigkeit des Hauses zu prüfen.

Der Landeskonservator hat am 30.8.2016 mitgeteilt, dass die "Villa Neumann" außertourlich in das Unterschutzstellungsprogramm aufgenommen wurde. "Aber wie Sie selbst schreiben, haben wir betreffend Verbauung der umliegenden Freiflächen leider wohl keine echte Handhabe". Wir wissen, dass der Umgebungsschutz vor Jahren gefallen ist, aber dennoch: das gibt wieder Hoffnung. Laukhardt (Diskussion) 14:16, 30. Aug. 2016 (CEST)

Nachdem Ende 2019 von der Stadtplanung Bebauungsplan-Pflicht für das bisherige (seit 2016) Aufschließungsgebiet verordnet wurde, haben wir am 22.1.2020 beim BDA nachgefragt. Antwort des BDA vom 3. März 2020: ."... teilen wir mit, dass auf Grund eines eingebrachten Rechtsmittels gegen den Unterschutzstellungsbescheid derzeit das Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist." Vermutlich wurde Einspruch erhoben. Die Vorgänge deuten daraufhin, dass Park und Villa "verwertet" werden sollen.

Laukhardt (Diskussion) 13:31, 16. Mär. 2020 (CET)

Einzelnachweise