Diskussion:Ziegelstraße 7: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 17.3.2022 wird der bevorstehende Abbruch angekündigt. Bei einer Dichte von 0,4 bis 0.8 (Wohnen allgemein) kann "natürlich" auf das Ortsbild keine Rücksicht genommen werden. Die Versiegelungsbeschränkung wird erst im Entwurf zum Stmk. | Am 17.3.2022 wird der bevorstehende Abbruch angekündigt. Bei einer Dichte von 0,4 bis 0.8 (Wohnen allgemein) kann "natürlich" auf das Ortsbild keine Rücksicht genommen werden. Die Versiegelungsbeschränkung wird erst im Entwurf zum Stmk. Raumordnungsgesetz geregelt, hier dann als "Grünraumfaktor". sonst hätte man ja auch nur Teile des Gartens verbauen und das schöne Haus stehen lassen können. Aber solche, auf die Ästhetik des Raumes ausgericheten Überlegungen werden ja der Profimaximierung leichtfertig geopfert. [[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 10:10, 22. Mär. 2022 (CET) | ||
Version vom 1. April 2022, 14:38 Uhr
Am 17.3.2022 wird der bevorstehende Abbruch angekündigt. Bei einer Dichte von 0,4 bis 0.8 (Wohnen allgemein) kann "natürlich" auf das Ortsbild keine Rücksicht genommen werden. Die Versiegelungsbeschränkung wird erst im Entwurf zum Stmk. Raumordnungsgesetz geregelt, hier dann als "Grünraumfaktor". sonst hätte man ja auch nur Teile des Gartens verbauen und das schöne Haus stehen lassen können. Aber solche, auf die Ästhetik des Raumes ausgericheten Überlegungen werden ja der Profimaximierung leichtfertig geopfert. Laukhardt (Diskussion) 10:10, 22. Mär. 2022 (CET)