Diskussion:St. Peter Hauptstraße 40

Aus Baugeschichte

Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz konnte trotz heftiger Proteste und Interventionen durch Aktivbürger von St. Peter und SOKO Altstadt nicht geklärt werden, weshalb der Abbruch-Bescheid "konsumiert" wurde. Die Hintergründe dieses skandalösen Sachverhaltes müssen lückenlos geklärt werden, verlangen die erbosten Bürger.