Diskussion:St. Peter Hauptstraße 40

Aus Baugeschichte

Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz muss dringend geklärt werden, weil es ansonsten zu einem Abbruch-Bescheid kommen könnte, der rechtswidrig ist, wenn die ASVK nicht zustimmt.