Diskussion:St. Peter Hauptstraße 40: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Baugeschichte

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Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz muss dringend geklärt werden, weil es ansonsten zu einem Abbruch-Bescheid kommen könnte, der rechtswidrig ist, wenn die ASVK nicht zustimmt.
Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz konnte trotz heftiger Proteste und Interventionen durch Aktivbürger von St. Peter und SOKO Altstadt nicht geklärt werden, weshalb der Abbruch-Bescheid "konsumiert" wurde. Die Hintergründe dieses skandalösen Sachverhaltes müssen lückenlos geklärt werden, verlangen die erbosten Bürger.

Version vom 26. August 2012, 16:00 Uhr

Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz konnte trotz heftiger Proteste und Interventionen durch Aktivbürger von St. Peter und SOKO Altstadt nicht geklärt werden, weshalb der Abbruch-Bescheid "konsumiert" wurde. Die Hintergründe dieses skandalösen Sachverhaltes müssen lückenlos geklärt werden, verlangen die erbosten Bürger.