Diskussion:St. Peter Hauptstraße 40: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Baugeschichte
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Unerklärlicherweise | Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz muss dringend geklärt werden, weil es ansonsten zu einem Abbruch-Bescheid kommen könnte, der rechtswidrig ist, wenn die ASVK nicht zustimmt. | ||
Version vom 16. Juli 2012, 17:37 Uhr
Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz muss dringend geklärt werden, weil es ansonsten zu einem Abbruch-Bescheid kommen könnte, der rechtswidrig ist, wenn die ASVK nicht zustimmt.