Diskussion:Grasbergerstraße 34: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahre 2002 erwarb die Nachbarfamilie die Liegenschaft und hat sie bisher trotz verlockender Angebote von Bauträgern nicht der Gefahr des Abbruches ausgesetzt. Eine löbliche Ausnahme in einer Zeit, in der in unserer Stadt schöne Villen und ihre Gärten immer häufiger dem Profitdenken zum Opfer fallen.
Im Jahre 2002 erwarb die Nachbarfamilie die Liegenschaft und hat sie bisher trotz verlockender Angebote von Bauträgern nicht der Gefahr des Abbruches ausgesetzt. Eine löbliche Ausnahme in einer Zeit, in der in unserer Stadt schöne Villen und ihre Gärten immer häufiger dem Profitdenken zum Opfer fallen.
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 17:45, 15. Dez. 2014 (CET)
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Im März 2025 kam es dann doch zum Verkauf der insgesamt über 2100 m2 großen Liegenschaft an eine Immobilienfirma. Deren vor der Maklerin abgegebene mündliche Versicherung, die Villa sanieren zu wollen, wurde letztlich nicht eingehalten und ein Wohnbauprojekt geplant. Da die nach 2010 von SOKO Altstadt eingebrachte Forderung, die Grasbergerstraße im Räumlichen Leitbild als Villenviertel auszuweisen, von der Stadtplanung nicht erfüllt worden war, liegt das Grundstück im Bereich "Wohnbauten und ". Im Jänner 2026 wurde eine Abriss-Genehmigung erteilt.

Version vom 3. Februar 2026, 10:09 Uhr

Im Jahre 2002 erwarb die Nachbarfamilie die Liegenschaft und hat sie bisher trotz verlockender Angebote von Bauträgern nicht der Gefahr des Abbruches ausgesetzt. Eine löbliche Ausnahme in einer Zeit, in der in unserer Stadt schöne Villen und ihre Gärten immer häufiger dem Profitdenken zum Opfer fallen. Laukhardt (Diskussion) 17:45, 15. Dez. 2014 (CET) Im März 2025 kam es dann doch zum Verkauf der insgesamt über 2100 m2 großen Liegenschaft an eine Immobilienfirma. Deren vor der Maklerin abgegebene mündliche Versicherung, die Villa sanieren zu wollen, wurde letztlich nicht eingehalten und ein Wohnbauprojekt geplant. Da die nach 2010 von SOKO Altstadt eingebrachte Forderung, die Grasbergerstraße im Räumlichen Leitbild als Villenviertel auszuweisen, von der Stadtplanung nicht erfüllt worden war, liegt das Grundstück im Bereich "Wohnbauten und ". Im Jänner 2026 wurde eine Abriss-Genehmigung erteilt.

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