Diskussion:Heinrichstraße 145 a: Unterschied zwischen den Versionen

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Die "Planierungsrbeiten" betrafen die Errichtung eines inzwischen fertiggestellten Rückhaltebeckens.
Die "Planierungsrbeiten" betrafen die Errichtung eines inzwischen fertiggestellten Rückhaltebeckens.
Am 24.11.2020 wird begonnen, die nicht geschützten Bäume im Park umzuschneiden. Die Wohnbaugesellschaft hat sich durchgesetzt und errichtet ein Blockhaus mit 12 Wohnungen zwischen dem Lorenzheim und den Stallungen, die ebenfalls zu Wohnungen umgebaut werden. Das Denkmalamt erklärte sich für diesen Bau zwischen zwei geschützen Baukörper nicht zuständig (es gibt keinen Umgebungs-Schutz mehr).
 
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 11:37, 24. Nov. 2020 (CET)
Eine Amtsaufsichtsbeschwerde gegen den geplanten Einbau eines Blockhauses mit 12 Wohnungen zwischen dem Lorenzheim und den Stallungen, begründet durch den Widerspruch zur Ausweisung im Räumlichen Leitbild als Straßenrandbebauung, wurde zurückgewiesen. Auch das Bundes-Denkmalamt erklärte sich für diesen Bau in einem Park zwischen zwei geschützten Baukörper nicht zuständig, da es keinen Umgebungs-Schutz mehr gibt.
 
Am 24.11.2020 wurde begonnen, die nicht geschützten Bäume (ausg. den Mammutbaum) im Park umzuschneiden. Die Wohnbaugesellschaft hat sich durchgesetzt und errichtet das Blockhaus mit 12 Wohnungen zwischen dem Lorenzheim und den Stallungen, die ebenfalls zu Wohnungen umgebaut werden. [[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 11:37, 24. Nov. 2020 (CET)

Version vom 24. November 2020, 11:42 Uhr

Aus den Baunachrichten vom Nov. 2019 geht hervor, dass auf dem Liegenschaft Heinrichstraße 145 a 22 Wohnungen errichtet werden sollen. Das aktuelle Luftbild auf google zeigt auch Planierungen im Gelände seitlich der Stallungen. Den Absichten wird nachgegangen werden. Laukhardt (Diskussion) 17:18, 6. Dez. 2019 (CET) Die "Planierungsrbeiten" betrafen die Errichtung eines inzwischen fertiggestellten Rückhaltebeckens.

Eine Amtsaufsichtsbeschwerde gegen den geplanten Einbau eines Blockhauses mit 12 Wohnungen zwischen dem Lorenzheim und den Stallungen, begründet durch den Widerspruch zur Ausweisung im Räumlichen Leitbild als Straßenrandbebauung, wurde zurückgewiesen. Auch das Bundes-Denkmalamt erklärte sich für diesen Bau in einem Park zwischen zwei geschützten Baukörper nicht zuständig, da es keinen Umgebungs-Schutz mehr gibt.

Am 24.11.2020 wurde begonnen, die nicht geschützten Bäume (ausg. den Mammutbaum) im Park umzuschneiden. Die Wohnbaugesellschaft hat sich durchgesetzt und errichtet das Blockhaus mit 12 Wohnungen zwischen dem Lorenzheim und den Stallungen, die ebenfalls zu Wohnungen umgebaut werden. Laukhardt (Diskussion) 11:37, 24. Nov. 2020 (CET)

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