St.-Peter-Hauptstraße 71: Unterschied zwischen den Versionen
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Das die Kunstdenkmäler Österreichs beschreibende Dehio-Handbuch sagt im Band Graz (1979), dass das Haus im 4. Viertel des 17. Jahrhunderts erbaut wurde und rühmt seine Fassade "mit geometrischer Putzfelderzier". Die Fassade war seit langem leider vom Hausbesitzer vernachlässigt, im Jänner 2014 wurde das Haus abgerissen. Dabei wurde bekannt dass die Altstadtkommission 1999 sehr wohl gegen den Abbruch gestimmt hatte, jedoch hatte der Gemeinderat dann der Berufung des Abbruch-Werbers im Jahr 2001 stattgegeben. | Das die Kunstdenkmäler Österreichs beschreibende Dehio-Handbuch sagt im Band Graz (1979), dass das Haus im 4. Viertel des 17. Jahrhunderts erbaut wurde und rühmt seine Fassade "mit geometrischer Putzfelderzier". Die Fassade war seit langem leider vom Hausbesitzer vernachlässigt, im Jänner 2014 wurde das Haus abgerissen. Dabei wurde bekannt dass die Altstadtkommission 1999 sehr wohl gegen den Abbruch gestimmt hatte, jedoch hatte der Gemeinderat dann der Berufung des Abbruch-Werbers im Jahr 2001 stattgegeben. | ||
|Bildname1=stpes071.jpg | |Bildname1=stpes071.jpg | ||
|Bildbeschreibung1=Ansicht der Südfront | |||
|Aufnahmejahr1=2002 (AGIS) | |Aufnahmejahr1=2002 (AGIS) | ||
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[[Kategorie:St. Peter]][[Kategorie: | [[Kategorie:St. Peter]][[Kategorie: Schutz-Kataster St. Peter]][[Kategorie: seit 2010 abgerissene Gebäude (Graz)]][[Kategorie: Historische Ansicht vorhanden]] | ||
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Aktuelle Version vom 5. November 2023, 02:55 Uhr
Österreich » Steiermark » Graz » 8042
47° 3' 20.16" N, 15° 28' 23.77" E
aktuelles Gebäude
Das "älteste Haus" von St. Peter
Kommentare
Am 13.1.2015 wurde das Haus abgebrochen. Es blieb nichts anderes zu tun, als das zu fotografieren. Der herbeigerufene Bauleiter legte zur Überraschung von SOKO Altstadt einen Abbruch-Bescheid der Baubehörde vor, der mit 6.8.1999 (!) datiert war und darauf hinwies, dass er im Sinne des GAEG (Altstadtschutzgesetz) erlassen worden war. Zur Klarstellung: der Verfasser dieses Kommentars war damals noch nicht Mitglieder der ASVK. Es ist nun aber auch klargemacht worden, dass der uralte Bau einer Einfahrt zu einem Wohnprojekt weichen musste. Laukhardt (Diskussion) 15:11, 13. Jan. 2015 (CET)
Die Darstellung im Abbruch-Bescheid erwies sich als irreführend, wie mir die Altstadtkommission am 17.1.2015 mitteilte (sinngemäßer Auszug): Die ASVK erstellte gegen den Abbruchantrag am 25.2.1999 ein negatives Gutachten, mit der Schutzwürdigkeitsbegründung, dass es sich um einen außergewöhnlichen Vertreter des für das dortige Ensemble charakteristischen Althäuserbestand handelte. Deshalb erging auch ein negativer Bescheid der Baubehörde 1. Instanz am 6.8.1999. Leider folgte die Berufungskommission des Gemeinderates (2. Instanz) der Berufung des Abbruch-Werbers am 5.6.2001, wodurch der Abbruch rechtlich abgesichert war. Altstadtanwalt gab es damals noch keinen ....
Laukhardt (Diskussion) 18:25, 18. Jan. 2015 (CET)