St.-Peter-Hauptstraße 71: Unterschied zwischen den Versionen
K (Textersetzung - „Kategorie: ab 2000 abgerissene Gebäude“ durch „Kategorie: Ab 2000 abgerissene Gebäude (Graz)“) |
K (DataMaster verschob die Seite St. Peter Hauptstraße 71 nach St.-Peter-Hauptstraße 71, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen) |
Version vom 1. Juni 2017, 13:32 Uhr
Österreich » Steiermark » Graz » 8042
47° 3' 20.15" N, 15° 28' 23.76" E
Das "älteste Haus" von St. Peter
Kommentare
Am 13.1.2015 wurde das Haus abgebrochen. Es blieb nichts anderes zu tun, als das zu fotografieren. Der herbeigerufene Bauleiter legte zur Überraschung von SOKO Altstadt einen Abbruch-Bescheid der Baubehörde vor, der mit 6.8.1999 (!) datiert war und darauf hinwies, dass er im Sinne des GAEG (Altstadtschutzgesetz) erlassen worden war. Zur Klarstellung: der Verfasser dieses Kommentars war damals noch nicht Mitglieder der ASVK. Es ist nun aber auch klargemacht worden, dass der uralte Bau einer Einfahrt zu einem Wohnprojekt weichen musste. Laukhardt (Diskussion) 15:11, 13. Jan. 2015 (CET)
Die Darstellung im Abbruch-Bescheid erwies sich als irreführend, wie mir die Altstadtkommission am 17.1.2015 mitteilte (sinngemäßer Auszug): Die ASVK erstellte gegen den Abbruchantrag am 25.2.1999 ein negatives Gutachten, mit der Schutzwürdigkeitsbegründung, dass es sich um einen außergewöhnlichen Vertreter des für das dortige Ensemble charakteristischen Althäuserbestand handelte. Deshalb erging auch ein negativer Bescheid der Baubehörde 1. Instanz am 6.8.1999. Leider folgte die Berufungskommission des Gemeinderates (2. Instanz) der Berufung des Abbruch-Werbers am 5.6.2001, wodurch der Abbruch rechtlich abgesichert war. Altstadtanwalt gab es damals noch keinen ....
Laukhardt (Diskussion) 18:25, 18. Jan. 2015 (CET)