Diskussion:Moserhofgasse 48 (Graz): Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Abbruch der anschließenden, niedrigen Bauobjekte kam schon Sorge auf um das letzte, noch weitgehend unveränderte Biedermeierhaus. Das bestätigte sich nun durch ein ausgehängtes Edikt vom 1.2.2017: Die Projekt Moserhofgasse 48 der ROTO Immobilien GmbH & Co KG hat um die Bewilligung zur  
Nach dem Abbruch der anschließenden, niedrigen Bauobjekte kam schon Sorge auf um das letzte, noch weitgehend unveränderte Biedermeierhaus. Das bestätigte sich nun durch ein ausgehängtes Edikt vom 1.2.2017: Die Projekt Moserhofgasse 48 der ROTO Immobilien GmbH & Co KG hat um die Bewilligung zur  
Errichtung eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten, die Errichtung einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, die Errichtung eines Müll- und eines Fahrradabstellplatzes, die Errichtung von Einfriedungen sowie die Errichtung einer Solaranlage auf dem Grundstück Nr. 1773/3, KG Jakomini, angesucht. Die Zu- und Abfahrt in die Tiefgarage erfolgt über die Moserhofgasse. Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 17. März 2017, bei der Behörde (Bau- und Anlagenbehörde, Europaplatz 20, 8020 Graz) schriftlich Einwendungen
Errichtung eines '''Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten''', die Errichtung einer '''Tiefgarage''' mit 10 Stellplätzen, die Errichtung eines Müll- und eines Fahrradabstellplatzes, die Errichtung von Einfriedungen sowie die Errichtung einer Solaranlage auf dem Grundstück Nr. 1773/3, KG Jakomini, angesucht. Die Zu- und Abfahrt in die '''Tiefgarage''' erfolgt über die Moserhofgasse. Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 17. März 2017, bei der Behörde (Bau- und Anlagenbehörde, Europaplatz 20, 8020 Graz) schriftlich Einwendungen erhoben werden.
erhoben werden.
Das alte Haus ist in der Österr. Kunsttopographie 2013 beschrieben, und daher sollte doch die noch heute erbetene Intervention des Bundesdenkmalamtes Erfolg versprechen, auch wenn hier leider keine Altstadt-Schutzzone vorliegt
Das alte Haus ist in der Österr. Kunsttopographie 2013 beschrieben, und daher sollte doch die noch heute erbetene Intervention des Bundesdenkmalamtes Erfolg versprechen, auch wenn hier leider keine Altstadt-Schutzzone vorliegt
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 14:24, 19. Feb. 2017 (CET)
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Version vom 19. Februar 2017, 14:44 Uhr

Nach dem Abbruch der anschließenden, niedrigen Bauobjekte kam schon Sorge auf um das letzte, noch weitgehend unveränderte Biedermeierhaus. Das bestätigte sich nun durch ein ausgehängtes Edikt vom 1.2.2017: Die Projekt Moserhofgasse 48 der ROTO Immobilien GmbH & Co KG hat um die Bewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten, die Errichtung einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, die Errichtung eines Müll- und eines Fahrradabstellplatzes, die Errichtung von Einfriedungen sowie die Errichtung einer Solaranlage auf dem Grundstück Nr. 1773/3, KG Jakomini, angesucht. Die Zu- und Abfahrt in die Tiefgarage erfolgt über die Moserhofgasse. Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 17. März 2017, bei der Behörde (Bau- und Anlagenbehörde, Europaplatz 20, 8020 Graz) schriftlich Einwendungen erhoben werden. Das alte Haus ist in der Österr. Kunsttopographie 2013 beschrieben, und daher sollte doch die noch heute erbetene Intervention des Bundesdenkmalamtes Erfolg versprechen, auch wenn hier leider keine Altstadt-Schutzzone vorliegt Laukhardt (Diskussion) 14:24, 19. Feb. 2017 (CET)

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