Diskussion:Rosenhaingasse 6 - 8: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Baugeschichte

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Im 2. Entwurf zum 4.0 Flächenwidmungsplan ist im Juni 2016 erkennbar, dass ein Großteil des Parks (Landschaftsschutzgebiet) als Wohngebiet gewidmet werden soll. Ein Streifen an der Straße soll als Vorbehaltsgebiet "kommunalen Einrichtungen" dienen. SOKO Altstadt wird diese Planungen kritisch hinterfragen. Gleichzeitig wird das Landeskonservatorat des BDA gebeten, die Schutzwürdigkeit des Hauses zu prüfen.
Im 2. Entwurf zum 4.0 Flächenwidmungsplan ist im Juni 2016 erkennbar, dass ein Großteil des Parks (Landschaftsschutzgebiet) als Wohngebiet gewidmet werden soll. Ein Streifen an der Straße soll als Vorbehaltsgebiet "kommunalen Einrichtungen" dienen. SOKO Altstadt wird diese Planungen kritisch hinterfragen. Gleichzeitig wird das Landeskonservatorat des BDA gebeten, die Schutzwürdigkeit des Hauses zu prüfen.
Der Landeskonservator hat am 30.8.2016 mitgeteilt, dass die "Villa außertourlich in das Unterschutzstellungsprogramm aufgenommen wurde. Aber wie Sie selbst schreiben, haben wir betreffend Verbauung der umliegenden Freiflächen leider wohl keine echte Handhabe".
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 14:16, 30. Aug. 2016 (CEST)

Version vom 30. August 2016, 14:16 Uhr

Im 2. Entwurf zum 4.0 Flächenwidmungsplan ist im Juni 2016 erkennbar, dass ein Großteil des Parks (Landschaftsschutzgebiet) als Wohngebiet gewidmet werden soll. Ein Streifen an der Straße soll als Vorbehaltsgebiet "kommunalen Einrichtungen" dienen. SOKO Altstadt wird diese Planungen kritisch hinterfragen. Gleichzeitig wird das Landeskonservatorat des BDA gebeten, die Schutzwürdigkeit des Hauses zu prüfen. Der Landeskonservator hat am 30.8.2016 mitgeteilt, dass die "Villa außertourlich in das Unterschutzstellungsprogramm aufgenommen wurde. Aber wie Sie selbst schreiben, haben wir betreffend Verbauung der umliegenden Freiflächen leider wohl keine echte Handhabe". Laukhardt (Diskussion) 14:16, 30. Aug. 2016 (CEST)