Diskussion:Herrgottwiesgasse 58: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landeskonservator teilte uns umgehend mit, dass dem Objekt Denkmalschutz nicht zugestanden werden | Der Landeskonservator teilte uns umgehend mit, dass dem Objekt Denkmalschutz nach 2007 nicht mehr zugestanden werden konnte, weil schon vorhergehende Sanierungen wenig rücksichtsvoll vorgenommen worden waren (sieh Fotos). Der südlich davon stehende Bildstock sei aber als denkmalwürdig zu erhalten. | ||
Einen Tag später finde ich noch eine interessante Abbildung auf der "Weintazkarte" von ca. 1750: das Anwesen hieß damals "Steindlfischer". Da der Bebauungsplan ja noch nicht definitiv den Abbruch bedeutet, appelliere ich nochmals an die Stadt Graz, den Hof zu erhalten. | Einen Tag später finde ich noch eine interessante Abbildung auf der "Weintazkarte" von ca. 1750: das Anwesen hieß damals "Steindlfischer". Da der Bebauungsplan ja noch nicht definitiv den Abbruch bedeutet, appelliere ich nochmals an die Stadt Graz, den Hof als markantes Bild seiner Epoche zu erhalten; bei Gelegenheit wäre wieder an einen "Rückbau" zu denken. | ||
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Version vom 10. April 2016, 17:17 Uhr
Im März 2016 wird der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgelegt, der in dem Gebiet neue Einbauten und Umbauten ermöglichen soll. Davon wäre auch das Gottingersche Herrenhaus und seine Nebengebäude betroffen. In beinahe zynischer Weise wird am ehemaligen Ansitz das "größte städtebauliche Potential" gesehen, und auch eine Straßenverbreiterung angedeutet. Durch einen Abriss würde man das Andenken an einen für die Grazer vorindustrielle Epoche wichtigen Mann, der auch an der Rettung des Glockenturms am Schloßberg finanziell beteiligte, zerstören. Darf das in einer Weltkulturerbe-Stadt wie Graz wirklich geschehen? Laukhardt (Diskussion) 20:38, 31. Mär. 2016 (CEST)
Der Landeskonservator teilte uns umgehend mit, dass dem Objekt Denkmalschutz nach 2007 nicht mehr zugestanden werden konnte, weil schon vorhergehende Sanierungen wenig rücksichtsvoll vorgenommen worden waren (sieh Fotos). Der südlich davon stehende Bildstock sei aber als denkmalwürdig zu erhalten. Einen Tag später finde ich noch eine interessante Abbildung auf der "Weintazkarte" von ca. 1750: das Anwesen hieß damals "Steindlfischer". Da der Bebauungsplan ja noch nicht definitiv den Abbruch bedeutet, appelliere ich nochmals an die Stadt Graz, den Hof als markantes Bild seiner Epoche zu erhalten; bei Gelegenheit wäre wieder an einen "Rückbau" zu denken. Laukhardt (Diskussion) 21:09, 7. Apr. 2016 (CEST)