Schützenhofgasse 25: Unterschied zwischen den Versionen
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Abbruchverfahren Schützenhofgasse 25/27: Bauwerber legt ein Abbruchgutachten vor, das das Baujahr im falschen Jahrhundert datiert! Abbruchbewilligung wird aufgrund einer politischen Weisung versagt. Im Berufungsverfahren legt das Bauamt der Berufungs-kommissionmehrfach einen Amtsvorschlag vor, der auf Abbruch plädiert. Berufungskommission entscheidet sich für das Einholen eines Entscheidungsgutachtens seitens des Landeskonservators. Entscheidungsgutachten wird im Nov. 2005 beim Bauamt eingereicht, dort aber bis Mai 2006 zurückgehalten und erst zusammen mit einem neuerlichen Privatgutachten (Verfasser wie für Schützenhofgasse 35!) vorgelegt. Wieder plädiert der Amtsvorschlag auf Abbruch. Die Berufungskommission entscheidet im Juni 2006 gegen den Abbruch. | |||
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Abbruchverfahren Schützenhofgasse 25/27: Bauwerber legt ein Abbruchgutachten vor, das das Baujahr im falschen Jahrhundert datiert! Abbruchbewilligung wird aufgrund einer politischen Weisung versagt. Im Berufungsverfahren legt das Bauamt der Berufungs-kommissionmehrfach einen Amtsvorschlag vor, der auf Abbruch plädiert. Berufungskommission entscheidet sich für das Einholen eines Entscheidungsgutachtens seitens des Landeskonservators. Entscheidungsgutachten wird im Nov. 2005 beim Bauamt eingereicht, dort aber bis Mai 2006 zurückgehalten und erst zusammen mit einem neuerlichen Privatgutachten (Verfasser wie für Schützenhofgasse 35!) vorgelegt. Wieder plädiert der Amtsvorschlag auf Abbruch. Die Berufungskommission entscheidet im Juni 2006 gegen den Abbruch. | |Bildbeschreibung1=(Foto AGIS - 2002) | ||
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Aktuelle Version vom 12. März 2015, 19:44 Uhr
Österreich » Steiermark » Graz » 8010
47° 4' 5.90" N, 15° 27' 25.00" E
Letzte Ansicht
Dreigeschossiges Doppelhaus von Jakob Bullmann 1867 für Lorenz Maierhöffer. Gliederung durch zwei flache, giebelbekrönte Risalite an der Mitte der beiden Haushälften.
Abbruchverfahren Schützenhofgasse 25/27: Bauwerber legt ein Abbruchgutachten vor, das das Baujahr im falschen Jahrhundert datiert! Abbruchbewilligung wird aufgrund einer politischen Weisung versagt. Im Berufungsverfahren legt das Bauamt der Berufungs-kommissionmehrfach einen Amtsvorschlag vor, der auf Abbruch plädiert. Berufungskommission entscheidet sich für das Einholen eines Entscheidungsgutachtens seitens des Landeskonservators. Entscheidungsgutachten wird im Nov. 2005 beim Bauamt eingereicht, dort aber bis Mai 2006 zurückgehalten und erst zusammen mit einem neuerlichen Privatgutachten (Verfasser wie für Schützenhofgasse 35!) vorgelegt. Wieder plädiert der Amtsvorschlag auf Abbruch. Die Berufungskommission entscheidet im Juni 2006 gegen den Abbruch.