Diskussion:Grüne Gasse 5: Unterschied zwischen den Versionen

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Wegen der heute in der Vorstadt Lend kaum mehr anzutreffenden kleinindustriellen Objekte wäre das kleine Haus in der Grüne Gasse samt ehemaliger Hufschmiede und Kamin als Industriedenkmal unbedingt erhaltenswert. Es liegt aber nicht in einer Altstadt-Schutzzone und ist wegen der exzessiv ausgreifenden Verbauung des Viertels wohl vom Abbruch bedroht. Solche Absichten hegt aber vorläufig die betagte Besitzerin erfreulicherweise nicht, die mit dem alten Ensemble viele Erinnerungen verbindet.
Wegen der heute in der Vorstadt Lend kaum mehr anzutreffenden kleinindustriellen Objekte wäre das kleine Haus in der Grüne Gasse samt ehemaliger Hufschmiede und Kamin als Industriedenkmal unbedingt erhaltenswert. Es liegt aber nicht in einer Altstadt-Schutzzone und ist wegen der exzessiv ausgreifenden Verbauung des Viertels wohl vom Abbruch bedroht. Solche Absichten hegt aber vorläufig die betagte Besitzerin erfreulicherweise nicht, die mit dem alten Ensemble viele Erinnerungen verbindet.[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] 18:42, 12. Jun. 2013 (CEST)
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Das BDA teilte im Juli 2014 mit: Das Wohnhaus wurde mit Bescheid vom 26. Juli 2013 unter Denkmalschutz gestellt, die Wirtschaftsgebäude Wiener Straße 18 und 20, also auch die ehemalige Hufschmiede, aber ausdrücklich von der Unterschutzstellung ausgenommen. Den beiden Gebäuden, die wesentlich später als das Wohnhaus errichtet wurden, ist im Bescheid keine für eine Unterschutzstellung ausreichende geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung zugesprochen worden. Im Falle der ehemaligen Schmiede wurde unter anderem der durch den Verlust der Inneneinrichtung eingetretene mangelnde Dokumentationswert angeführt.
Auf Anfrage von SOKO Altstadt teilte das BDA teilte im Juli 2014 mit: Das Wohnhaus wurde mit Bescheid vom 26. Juli 2013 unter Denkmalschutz gestellt, die Wirtschaftsgebäude Wiener Straße 18 und 20, also auch die ehemalige Hufschmiede, aber ausdrücklich von der Unterschutzstellung ausgenommen. Den beiden Gebäuden, die wesentlich später als das Wohnhaus errichtet wurden, ist im Bescheid keine für eine Unterschutzstellung ausreichende geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung zugesprochen worden. Im Falle der ehemaligen Schmiede wurde unter anderem der durch den Verlust der Inneneinrichtung eingetretene mangelnde Dokumentationswert angeführt.
Bedauerlich ist, dass der nun genehmigte Bebauungsplan den Abbruch der beiden Nebengebäude vorsieht, womit ein Stück der Wirtschaftsgeschichte in der Wiener Straße ausradiert wird. Es geht wie meistens um die maximale Ausschöpfung der vorhandenen Baufläche, obwohl es intelligentere Lösungen gäbe, etwa die Einrichtung eines Lokals.
Bedauerlich ist, dass der nun genehmigte Bebauungsplan den Abbruch der beiden Nebengebäude vorsieht, womit ein Stück der Wirtschaftsgeschichte in der Wiener Straße ausradiert wird. Es geht wie meistens um die maximale Ausschöpfung der vorhandenen Baufläche, obwohl es intelligentere Lösungen gäbe, etwa die Einrichtung eines Lokals.
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 19:34, 15. Jul. 2014 (CEST)
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Version vom 15. Juli 2014, 18:36 Uhr

Wegen der heute in der Vorstadt Lend kaum mehr anzutreffenden kleinindustriellen Objekte wäre das kleine Haus in der Grüne Gasse samt ehemaliger Hufschmiede und Kamin als Industriedenkmal unbedingt erhaltenswert. Es liegt aber nicht in einer Altstadt-Schutzzone und ist wegen der exzessiv ausgreifenden Verbauung des Viertels wohl vom Abbruch bedroht. Solche Absichten hegt aber vorläufig die betagte Besitzerin erfreulicherweise nicht, die mit dem alten Ensemble viele Erinnerungen verbindet.Laukhardt 18:42, 12. Jun. 2013 (CEST)

Auf Anfrage von SOKO Altstadt teilte das BDA teilte im Juli 2014 mit: Das Wohnhaus wurde mit Bescheid vom 26. Juli 2013 unter Denkmalschutz gestellt, die Wirtschaftsgebäude Wiener Straße 18 und 20, also auch die ehemalige Hufschmiede, aber ausdrücklich von der Unterschutzstellung ausgenommen. Den beiden Gebäuden, die wesentlich später als das Wohnhaus errichtet wurden, ist im Bescheid keine für eine Unterschutzstellung ausreichende geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung zugesprochen worden. Im Falle der ehemaligen Schmiede wurde unter anderem der durch den Verlust der Inneneinrichtung eingetretene mangelnde Dokumentationswert angeführt. Bedauerlich ist, dass der nun genehmigte Bebauungsplan den Abbruch der beiden Nebengebäude vorsieht, womit ein Stück der Wirtschaftsgeschichte in der Wiener Straße ausradiert wird. Es geht wie meistens um die maximale Ausschöpfung der vorhandenen Baufläche, obwohl es intelligentere Lösungen gäbe, etwa die Einrichtung eines Lokals. Laukhardt (Diskussion) 19:34, 15. Jul. 2014 (CEST)

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