Diskussion:St. Peter Hauptstraße 40: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Baugeschichte

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Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz konnte trotz heftiger Proteste und Interventionen durch Aktivbürger von St. Peter und SOKO Altstadt nicht geklärt werden, weshalb der Abbruch-Bescheid "konsumiert" wurde. Die Hintergründe dieses skandalösen Sachverhaltes müssen lückenlos geklärt werden, verlangen die erbosten Bürger.
Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz konnte trotz heftiger Proteste und Interventionen durch Aktivbürger von St. Peter und SOKO Altstadt nicht geklärt werden, weshalb der Abbruch-Bescheid "konsumiert" wurde. Die Hintergründe dieses skandalösen Sachverhaltes müssen lückenlos geklärt werden, verlangen die erbosten Bürger.
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] 16:01, 26. Aug. 2012 (CEST)
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Am 15.3.2013 antwortete das Stadtvermessungsamt auf ein Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz u.a.:
"Die Schutzzonen IV (Historische Vororte) wurde in den 1980er Jahren erstmals plangrafisch dargestellt und verordnet. In der Folge wurden ihre Grenzen vom Stadtplanungsamt in den 2.0 Flächenwidmungsplan 1992 übernommen (in analoger Form). Dabei wurde offensichtlich im Bereich St. Peter Hauptstraße 40 die Grenze der Schutzzone gegenüber der Plangrundlage des GAEG irrtümlich verschoben in der Weise, dass die ggst. Liegenschaft großteils außerhalb der Schutzzone zu liegen kommt.
Später erfolgte eine Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes und somit auch der Schutzzonenabgrenzung und die Übernahme in das Geoinformationssystem der Stadt Graz.... Ob seitens des Landes Steiermark eine Überprüfung der Grenzen (Vergleich zwischen der ursprünglichen Fassung der Schutzzonengrenzen gem. GAEG 1982 und der übermittelten digitalen Fassung bzw. der Darstellung im Flächenwidmungsplan) vorgenommen wurde und welches Ergebnis sie erbrachte, ist nicht bekannt; die ggst. Abweichung wurde offensichtlich nicht erkannt."
Fazit: Der 1992 bei der Übernahme der Schutzzonen in den Flächenwidmungsplan dem Stadtplanungsamt unterlaufene Fehler wurde mangels Kontrolle nicht erkannt, daher konnte im Bauverfahren die Baubehörde die ASVK auch nicht zu einer Stellungnahme einladen. Passiert ist passiert .... Das schutzwürdige Haus ist weg. Konsequenzen? Keine!
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 16:27, 24. Jun. 2014 (CEST)

Version vom 24. Juni 2014, 16:27 Uhr

Unerklärlicherweise beginnt in den digitalen Plänen der Altstadtkommission und der Stadt Graz die Schutzzone IV-9 St. Peter erst südlich der Nußbaumerstraße, während sie in den gedruckten Plänen, die als Unterlagen der ASVK dienen, auch die beiden Häuser Nr. 38 und Nr. 40 einschließt. Diese Divergenz konnte trotz heftiger Proteste und Interventionen durch Aktivbürger von St. Peter und SOKO Altstadt nicht geklärt werden, weshalb der Abbruch-Bescheid "konsumiert" wurde. Die Hintergründe dieses skandalösen Sachverhaltes müssen lückenlos geklärt werden, verlangen die erbosten Bürger. Laukhardt 16:01, 26. Aug. 2012 (CEST) Am 15.3.2013 antwortete das Stadtvermessungsamt auf ein Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz u.a.: "Die Schutzzonen IV (Historische Vororte) wurde in den 1980er Jahren erstmals plangrafisch dargestellt und verordnet. In der Folge wurden ihre Grenzen vom Stadtplanungsamt in den 2.0 Flächenwidmungsplan 1992 übernommen (in analoger Form). Dabei wurde offensichtlich im Bereich St. Peter Hauptstraße 40 die Grenze der Schutzzone gegenüber der Plangrundlage des GAEG irrtümlich verschoben in der Weise, dass die ggst. Liegenschaft großteils außerhalb der Schutzzone zu liegen kommt. Später erfolgte eine Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes und somit auch der Schutzzonenabgrenzung und die Übernahme in das Geoinformationssystem der Stadt Graz.... Ob seitens des Landes Steiermark eine Überprüfung der Grenzen (Vergleich zwischen der ursprünglichen Fassung der Schutzzonengrenzen gem. GAEG 1982 und der übermittelten digitalen Fassung bzw. der Darstellung im Flächenwidmungsplan) vorgenommen wurde und welches Ergebnis sie erbrachte, ist nicht bekannt; die ggst. Abweichung wurde offensichtlich nicht erkannt." Fazit: Der 1992 bei der Übernahme der Schutzzonen in den Flächenwidmungsplan dem Stadtplanungsamt unterlaufene Fehler wurde mangels Kontrolle nicht erkannt, daher konnte im Bauverfahren die Baubehörde die ASVK auch nicht zu einer Stellungnahme einladen. Passiert ist passiert .... Das schutzwürdige Haus ist weg. Konsequenzen? Keine! Laukhardt (Diskussion) 16:27, 24. Jun. 2014 (CEST)