St.-Peter-Hauptstraße 71: Unterschied zwischen den Versionen
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|Aufnahmejahr1=2002 | |||
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Version vom 11. März 2014, 23:42 Uhr
Österreich » Steiermark » Graz » 8042
47° 3' 20.15" N, 15° 28' 23.76" E
Kommentare
Am 13.1.2015 wurde das Haus abgebrochen. Es blieb nichts anderes zu tun, als das zu fotografieren. Der herbeigerufene Bauleiter legte zur Überraschung von SOKO Altstadt einen Abbruch-Bescheid der Baubehörde vor, der mit 6.8.1999 (!) datiert war und darauf hinwies, dass er im Sinne des GAEG (Altstadtschutzgesetz) erlassen worden war. Zur Klarstellung: der Verfasser dieses Kommentars war damals noch nicht Mitglieder der ASVK. Es ist nun aber auch klargemacht worden, dass der uralte Bau einer Einfahrt zu einem Wohnprojekt weichen musste. Laukhardt (Diskussion) 15:11, 13. Jan. 2015 (CET)
Die Darstellung im Abbruch-Bescheid erwies sich als irreführend, wie mir die Altstadtkommission am 17.1.2015 mitteilte (sinngemäßer Auszug): Die ASVK erstellte gegen den Abbruchantrag am 25.2.1999 ein negatives Gutachten, mit der Schutzwürdigkeitsbegründung, dass es sich um einen außergewöhnlichen Vertreter des für das dortige Ensemble charakteristischen Althäuserbestand handelte. Deshalb erging auch ein negativer Bescheid der Baubehörde 1. Instanz am 6.8.1999. Leider folgte die Berufungskommission des Gemeinderates (2. Instanz) der Berufung des Abbruch-Werbers am 5.6.2001, wodurch der Abbruch rechtlich abgesichert war. Altstadtanwalt gab es damals noch keinen ....
Laukhardt (Diskussion) 18:25, 18. Jan. 2015 (CET)Einzelnachweise