Diskussion:Absengerstraße 20 (Graz)
Die Liegenschaft wird im November 2019 um Kauf angeboten. Das Angebot zielt offensichtlich auf Erhaltung des Objektes aus und schlägt erfreulicherweise keinen Abriss vor. In diesem Fall wird jedoch deutlich, wie unsinnig hier die Typisierung des Baubestandes durch das "Räumliche Leitbild 1.0" ist: Es wird hier nämlich eine "Straßenrandbebauung" verordnet, was bedeuten würde, dass man den Baukörper entlang der Straße zu setzen hätte. Das Ziel dabei: Schutz der dahinter liegenden Gebiete vor Lärm und Abgabsen! Einwendungen, dass hier ebenso "Villenviertel" auszuweisen wäre, wie weiter nördlich, hatte die Stadtplanung zurückgewiesen. Dass das Räumliche Leitbild ein elementares Planungsinstrument auch für den Erhalt des Bauerbes sein muss, hat man hier einfach ignoriert. Laukhardt (Diskussion) 15:08, 13. Nov. 2019 (CET)